BGBl. I Nr. 90/2019
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2018
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2018
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2018 wird die Genehmigung erteilt.