BGBl. II Nr. 67/2025
Aufgabenübertragung an den Staatssekretär
Kundmachung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufgabenübertragung an den Staatssekretär
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Der Aufgabenbereich Deregulierung und Entbürokratisierung, Auslandskultur und Unternehmensservice wurde mit Wirkung vom 1. April 2025 gemäß Artikel 78, Absatz 3, des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Josef Schellhorn zur Besorgung übertragen.