BGBl. Nr. 175/1924
Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1.
Die Arten des Gewerbes oder Verlustes der Staatsbürgerschaft werden durch die Gesetze eines jeden Staates geregelt.