BGBl. Nr. 337/1932
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. November 1932 über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Italiens zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde Italiens zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe samt Unterzeichnungsprotokoll vom 27. November 1925 (B. G. Bl. Nr. 258 aus 1927) am 27. September 1932 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.