Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 373/1935

kundgemacht 21.09.1935 RIS↗
Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen
Kundmachung BGBl. Nr. 373/1935× zu Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen. neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 24.11.1935 · idF BGBl. Nr. 373/1935 Art. 1↗RIS↗

Artikel römisch eins. Dieses Abkommen ist auf Filme anzuwenden, die nach lehrhafter Methode einem vorzüglich erziehlichen internationalen Zweck dienen und unter eine der folgenden fünf Kategorien fallen:

Litera a Filme, die bestimmt sind, das Werk und die Ziele des Völkerbundes sowie anderer durch die Hohen Vertragschließenden Teile allgemein anerkannter internationaler Organisationen bekanntzumachen;

Litera b Filme, die für den Unterricht auf allen Stufen geschaffen wurden;

Litera c Filme zur beruflichen Fortbildung und Beratung einschließlich der Filme der industriellen Technik und der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation;

Litera d Filme über wissenschaftliche oder technische Forschungen oder zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse;

Litera e Filme über Gesundheitspflege, körperliche Erziehung, Fürsorge und soziale Hilfe.