BGBl. Nr. 301/1936
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Handel und Verkehr über den Beitritt des Gebietes der Insel Norfolk und des Mandatsgebietes Nauru zu dem im Haag revidierten Pariser Unionsvertrage zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Die Regierung Seiner Britischen Majestät im Commonwealth von Australien hat dem schweizerischen Bundesrat den Beitritt des Gebietes der Insel Norfolk und des Mandatsgebietes Nauru zum Pariser Unionsvertrage vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington am 2. Juni 1911 und im Haag am 6. November 1925 (B. G. Bl. Nr. 114 aus 1928,), angezeigt.
Dieser Beitritt ist mit 29. Juli 1936 wirksam geworden.