BGBl. Nr. 314/1937
Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1.
Der Zahlungsverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich wird, soweit es sich um die unter dieses Abkommen fallenden Zahlungsverpflichtungen handelt, in Österreich ausschließlich durch Vermittlung der Österreichischen Nationalbank, in Deutschland ausschließlich durch Vermittlung der Deutschen Verrechnungskasse abgewickelt.