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RGBl. Nr. 237/1859

kundgemacht 31.12.1859 RIS↗
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Auflassung der vier Kreisbehörden im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns
Kundmachung RGBl. Nr. 237/1859× zu Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns×

Änderungen durch diese Kundmachung

Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns 1 § 0↗RIS↗
Art. 1aufgehoben

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