RGBl. Nr. 75/1871
Gesetz, betreffend die Einführung einer neuen Notariatsordnung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel römisch eins.
Die beiliegende Notariatsordnung hat mit Ablauf von drei Monaten vom Tage der Kundmachung, der Artikel römisch sechs dieses Einführungsgesetzes aber sofort mit der Kundmachung in Wirksamkeit zu treten.