StGBl. Nr. 304/1920
Vollzugsanweisung der Staatsregierung, betreffend das Inkrafttreten gewisser internationaler Kollektivverträge
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1.
Es wird ein ständiges internationales landwirtschaftliches Institut errichtet, das seinen Sitz in Rom hat.