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Kundmachungen zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××
BGBl
BGBl. Nr. 92/1954 Kundmachung kundgemacht 15.05.1954
92. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiete des Grundverkehrsrechtes und über die Zuständigkeit der Länder auf dem Gebiete des Zivil- und Strafrechtes sowie über die Zuständigkeit der Länder, die Gerichte mit der Vollziehung eines Landesgesetzes zu betrauen.
Kompetenzfeststellung durch den VfGHneu