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Norm
Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
Fassungen
Art. 1 Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
BGBl
Art. 1 Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
Judikatur
Art. 1 Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
Art. 1 Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
Kundmachungen zu
Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
×
alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 523/1975
Verordnung
kundgemacht 16.10.1975
523. Verordnung: Übertragung der Besorgung der Geschäfte von Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung im Land Vorarlberg an den Landeshauptmann
Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
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