Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen1
464. Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können sowie Protokolle I, II samt Technischer Anlage hiezu und Protokoll III
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