315. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 2 sowie die Worte „... und Eigentumsübertragungen ...“ in den Absätzen 1 und 2 der Z 4 der Verordnung betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder der Eigentumsübertragung von Futterflächen gesetzwidrig waren
VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeitneu