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Kundmachungen zu VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit××
BGBl
BGBl. Nr. 315/1986 Kundmachung kundgemacht 19.06.1986
315. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 2 sowie die Worte „... und Eigentumsübertragungen ...“ in den Absätzen 1 und 2 der Z 4 der Verordnung betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder der Eigentumsübertragung von Futterflächen gesetzwidrig waren
VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeitneu