122. Kundmachung: Aufhebung der Z 2 und 3 des Abschnittes VI des Beschlusses der Kammervollversammlung der Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland über die Kammerumlage 1987 durch den Verfassungsgerichtshof
VfGH-Aufhebung, Beschluß der Ingenieurkammer für Wien, NÖ und Bgld.neu