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Kundmachungen zu VfGH-Aufhebung V des Milchwirtschaftsfonds××
BGBl
BGBl. Nr. 517/1988 Kundmachung kundgemacht 14.09.1988
517. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 4 der Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder Eigentumsübertragung von Futterflächen, mit Ausnahme der Worte „und Eigentumsübertragungen“ im ersten und zweiten Absatz der Z 4, gesetzwidrig war
VfGH-Aufhebung V des Milchwirtschaftsfondsneu