852. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 130 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 130 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig warneu