373. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge der Verordnung über die Bundeshöchstzahl 1995 bis zum Ablauf des 11. April 1995 gesetzwidrig war
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge der Verordnung über die Bundeshöchstzahl 1995 gesetzwidrig warneu