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Norm
Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsaktes über eine Notarstelle
Fassungen
Art. 1 Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsaktes über eine Notarstelle
BGBl
Art. 1 Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsaktes über eine Notarstelle
Judikatur
Art. 1 Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsaktes über eine Notarstelle
Art. 1 Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsaktes über eine Notarstelle
Kundmachungen zu
Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsaktes über eine Notarstelle
×
alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
JMVBl. Nr. 5/1885
in Kraft ab 19.02.1885
Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsaktes über eine Notarstelle
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