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Norm
Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch
BGBl
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch
Kundmachungen zu
Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch
×
alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 517/1989
Verordnung
kundgemacht 03.11.1989
517. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch
Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch
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