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Norm
Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Kundmachungen zu
Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
×
alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 685/1995
Verordnung
kundgemacht 13.10.1995
685. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
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