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Kundmachungen zu Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfen××
BGBl
BGBl. Nr. 179/1996 Bundesgesetz kundgemacht 17.04.1996
179. Bundesgesetz: Washingtoner Artenschutzübereinkommen-Durchführungsgesetz; WA-Durchführungsgesetz
Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfen1WA-Durchführungsgesetzneu
BGBl. Nr. 454/1994 Verordnung kundgemacht 23.06.1994
454. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfen
Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfen1
BGBl. Nr. 196/1982 Verordnung kundgemacht 30.04.1982
196. Verordnung: Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfen
Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfenneu