66. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR Frankreichs, der Schweiz, der Slowakischen Republik, Belgiens, Dänemarks sowie der Tschechischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 ADR betreffend Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9, Ziff. 8
ADR - Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9, Ziff. 8 - Widerr.neuADR – Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9, Ziff. 8aufgehoben