202. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Worte „Musiker und“ in § 4 Abs. 3 Z 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren
VfGH-Ausspruch, dass die Worte "Musiker und" in § 4 Abs. 3 Z 3 des ASVG verfassungswidrig warenneu