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Norm
Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
BGBl
Art. 1 Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
Art. 1 Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
Kundmachungen zu
Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
×
alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 368/1999
Verordnung
kundgemacht 30.09.1999
368. Verordnung: Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
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