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Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen
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alle §§
Art. 1
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Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 264/1947
Verordnung
kundgemacht 30.12.1947
264. Verordnung: Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen.
Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen
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