291. Verordnung: Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gwordenen Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofen
Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofenneu