112. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass das Wort „weiblichen“ in § 102 Abs. 5 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war und Aufhebung des Wortes „Mutter“ in § 102b Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
GSVG1VfGH-Ausspruch, dass das Wort „weiblichen“ in § 102 Abs. 5 des GSVG verfassungswidrig war und das Wort "Mutter" in § 102b Abs. 1 des GSVG aufgehoben wirdneu