37. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge im zweiten Satz des § 23 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 verfassungswidrig war
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 23 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 verfassungswidrig warneu