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Kundmachungen zu Betrieb vom Amateurfunkstellen (Thailand)××
BGBl
BGBl. III Nr. 219/2002 Sonstiges kundgemacht 18.10.2002
219. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
Betrieb vom Amateurfunkstellen (Thailand)neu