534. Kundmachung: Aufhebung des Beschlusses der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer vom 18. April 2001, mit dem den Länderkurien eine einmalige Kurienumlage in der Höhe von 500 S (36,34 €) pro niedergelassenem Arzt vorgeschrieben wird, durch den Verfassungsgerichtshof
VfGH-Aufhebung, Beschluss der Bundeskurie der Österreichischen Ärztekammerneu