Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind, BGBl. Nr. 850/1994 idF BGBl. II Nr. 19/1999, vom 1. Juli 1997, dem Tag des In-Kraft-Tretens des Art. I Z 18.1. im 2. Abschnitt des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/1997, bis zum Wieder-in-Kraft-Treten des § 359b Abs. 1 Z 2 GewO 1994 idF der Wiederverlautbarung BGBl. Nr. 194/1994 gesetzwidrig war
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind, gesetzwidrig warneu