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Kundmachungen zu Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Anschlußstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf××
BGBl
BGBl. II Nr. 120/2005 Verordnung kundgemacht 29.04.2005
Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Anschlussstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf
Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Anschlußstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorfneu