Rechtstracker.at
Norm
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Fassungen
Art. 1 Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
BGBl
Art. 1 Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Judikatur
Art. 1 Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Art. 1 Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Kundmachungen zu
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
×
alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 134/2005
Verordnung
kundgemacht 13.05.2005
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
neu