Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 177 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2002 sowie eine Wortfolge in der fünftletzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren
VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in § 177 Abs. 1 und im Anhang X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig warenneu