Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 177 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2002 sowie eine Wortfolge in der letzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig waren
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 177 Abs. 1 sowie eine Wortfolge in der letzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig warenneu