Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 48 bis 51 der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erlassenen Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex als gesetzwidrig aufgehoben werden und § 47 dieser Verfahrensordnung gesetzwidrig war
VfGH-Ausspruch, dass die §§ 48 bis 51 der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erlassenen Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex als gesetzwidrig aufgehoben werden und § 47 gesetzwidrig warneu