Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008, gesetzwidrig war
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008 gesetzwidrig warneu