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Kundmachungen zu Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger××
BGBl
BGBl. II Nr. 416/2015 Verordnung kundgemacht 15.12.2015
Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz
Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträgerneu