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Kundmachungen zu Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetz××
BGBl
BGBl. Nr. 237/1951 Verordnung kundgemacht 10.11.1951
237. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetz.
Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetzneu