Rechtstracker.at
Norm
Auflassung einer Notarstelle in Wien
Fassungen
Art. 1 Auflassung einer Notarstelle in Wien
BGBl
Art. 1 Auflassung einer Notarstelle in Wien
Judikatur
Art. 1 Auflassung einer Notarstelle in Wien
Art. 1 Auflassung einer Notarstelle in Wien
Kundmachungen zu
Auflassung einer Notarstelle in Wien
×
alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 137/1964
Verordnung
kundgemacht 23.06.1964
137. Verordnung: Auflassung einer Notarstelle in Wien.
Auflassung einer Notarstelle in Wien
neu