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Norm
Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
Fassungen
Art. 1 Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
BGBl
Art. 1 Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
Judikatur
Art. 1 Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
Art. 1 Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
Kundmachungen zu
Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
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alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 145/1977
Verordnung
kundgemacht 07.04.1977
145. Verordnung: Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
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