Aufhebung der Verordnung der ASFINAG, mit der vom 12. Februar 2021 bis 11. März 2021 auf der A 12 Inntalautobahn bei Straßenkilometer 2,975 in Fahrtrichtung Deutschland eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h aufgrund des § 44b StVO verfügt wurde, durch den Verfassungsgerichtshof
VfGH-Aufhebung der Verordnung der ASFINAG, mit der auf der A 12 Inntalautobahn in Fahrtrichtung Deutschland eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund des § 44b StVO verfügt wurdeneu