Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein, bei allen raumrelevanten Maßnahmen und Förderungen die im Österreichischen Raumordnungskonzept enthaltenen Zielsetzungen und Abgrenzungen von Gebieten mit gravierenden Problemen besonders zu berücksichtigen. Im Sinne des Österreichischen Raumordnungskonzeptes ausgewählte Gebiete können sein:
- Strichaufzählungentwicklungsschwache Problemgebiete
- Strichaufzählungstrukturschwache, industrielle Problemgebiete
- Strichaufzählungerneuerungsbedürftige städtische Gebiete sowie
- StrichaufzählungEntwicklungszentren mit ihren Standorträumen.