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BGBl. Nr. 604/1983

kundgemacht 16.12.1983 RIS↗
604. Zweite Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind
Zweite Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind
Kundmachung BGBl. Nr. 604/1983× zu Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten) neu § 0↗RIS↗
Art. 1 § 1neu
in Kraft 18.11.1983 – 17.11.1988 · idF BGBl. Nr. 604/1983 Art. 1 § 1↗RIS↗

Artikel römisch eins

Berücksichtigung des Österreichischen Raumordnungskonzeptes

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein, bei allen raumrelevanten Maßnahmen und Förderungen die im Österreichischen Raumordnungskonzept enthaltenen Zielsetzungen und Abgrenzungen von Gebieten mit gravierenden Problemen besonders zu berücksichtigen. Im Sinne des Österreichischen Raumordnungskonzeptes ausgewählte Gebiete können sein:
    • Strichaufzählung
      entwicklungsschwache Problemgebiete
    • Strichaufzählung
      strukturschwache, industrielle Problemgebiete
    • Strichaufzählung
      erneuerungsbedürftige städtische Gebiete sowie
    • Strichaufzählung
      Entwicklungszentren mit ihren Standorträumen.
  2. Absatz 2,Es entspricht diesen Zielsetzungen, ausgewählte Gebiete mit kurzfristig auftretenden gravierenden Problemen gleichermaßen zu berücksichtigen, auch wenn sie im Österreichischen Raumordnungskonzept nicht namentlich angeführt sind.
  3. Absatz 3,Im Sinne der Zielsetzungen des Österreichischen Raumordnungskonzeptes soll die Neuansiedlung von Betrieben zur Schaffung industriell-gewerblicher Arbeitsplätze schwerpunktmäßig in den Entwicklungszentren einschließlich deren Standorträumen, in den entwicklungsschwachen ländlichen und in strukturschwachen industriellen Gebieten sowie in solchen Gebieten erfolgen, in denen gravierende Arbeitsmarktprobleme auftreten. Die Stabilisierung des Arbeitsmarktes in den zentralen Regionen soll vorrangig durch Maßnahmen der Strukturverbesserung erreicht werden.