BGBl. Nr. 287/1974
287. Bundesgesetz: Stadterneuerungsgesetz
Bundesgesetz vom 3. Mai 1974 betreffend die Assanierung von Wohngebieten (Stadterneuerungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 16neu
Paragraph 16,
Der Widerspruch ist abzuweisen, wenn der Eigentümer die für das Bauvorhaben erforderliche Baubewilligung nicht unter Vorlage eines ordnungsgemäß belegten Ansuchens innerhalb von zwölf Monaten nach Einleitung des Enteignungsverfahrens (Paragraph 13, Absatz 3,) beantragt oder mit dem Bau nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der Baubewilligung oder bei Verbesserungsarbeiten, die keiner Baubewilligung bedürfen, innerhalb von zwölf Monaten nach Erhebung des Widerspruches (Paragraph 14,) begonnen und innerhalb angemessener Frist den Bau oder die Verbesserungsarbeiten vollendet hat oder das Grundstück nicht für öffentliche Zwecke benötigt wird.