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BGBl. Nr. 287/1974

kundgemacht 28.05.1974 RIS↗Parlament↗
287. Bundesgesetz: Stadterneuerungsgesetz
Bundesgesetz vom 3. Mai 1974 betreffend die Assanierung von Wohngebieten (Stadterneuerungsgesetz)
Kundmachung BGBl. Nr. 287/1974× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Stadterneuerungsgesetz neu § 0↗RIS↗
Art. 1 § 16neu
in Kraft ab 29.05.1974 · idF BGBl. Nr. 287/1974 Art. 1 § 16↗RIS↗

Paragraph 16,

Der Widerspruch ist abzuweisen, wenn der Eigentümer die für das Bauvorhaben erforderliche Baubewilligung nicht unter Vorlage eines ordnungsgemäß belegten Ansuchens innerhalb von zwölf Monaten nach Einleitung des Enteignungsverfahrens (Paragraph 13, Absatz 3,) beantragt oder mit dem Bau nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der Baubewilligung oder bei Verbesserungsarbeiten, die keiner Baubewilligung bedürfen, innerhalb von zwölf Monaten nach Erhebung des Widerspruches (Paragraph 14,) begonnen und innerhalb angemessener Frist den Bau oder die Verbesserungsarbeiten vollendet hat oder das Grundstück nicht für öffentliche Zwecke benötigt wird.