BGBl. Nr. 390/1976
390. Bundesgesetz: Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und Einführung einer Pflegefreistellung
Bundesgesetz vom 7. Juli 1976 betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 17baufgehoben
Paragraph 17 b,
Der Angestellte verliert den Anspruch auf Urlaub, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn ihn ein Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft.