Absatz eins,Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung in Fragen der österreichischen Integrationspolitik, der Erörterung und Koordination integrationspolitischer Entscheidungen und der gegenseitigen Information auf diesem Gebiet.
BGBl. Nr. 368/1989
368. Bundesgesetz: Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik
Bundesgesetz vom 29. Juni 1989 über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Der Rat ist in allen Angelegenheiten der österreichischen Integrationspolitik und ihrer Auswirkungen zu hören, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind.