BGBl. I Nr. 125/2001
125. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik und des Kriegsmaterialgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Juni 1989 über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik und das Kriegsmaterialgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 2geändertAbs 1; Abs 2
§ 2.
(1) Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung in Fragen der österreichischen Integrationspolitik Integrations- und Außenpolitik, der Erörterung und Koordination integrationspolitischer Entscheidungen und der gegenseitigen Information auf diesem Gebiet.
(2) Der Rat ist in allen Angelegenheiten der österreichischen Integrationspolitik Integrations- und Außenpolitik und ihrer Auswirkungen zu hören, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht im Nationalen Sicherheitsrat zu beraten sind.