BGBl. II Nr. 174/2015
Änderung des NMS-Umsetzungspakets, der Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, der Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden, sowie der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden
Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der das NMS-Umsetzungspaket, die Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, die Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden, sowie die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 2geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
§ 2.
(1) Diese Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten mit 1. September 2012 in Kraft und finden auf
1. die jeweils ersten Klassen der Hauptschulen, die gemäß § 130a Abs. 1 und 3 des Schulorganisationsgesetzes als Neue Mittelschulen geführt werden, schulstufenweise aufsteigend Anwendung,
2. die Hauptschulklassen, die vor Beginn des Schuljahres 2012/13 als Modellversuchsklassen geführt wurden (§ 130a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes), Anwendung.
(2) Die Anlagen 1, 2 und 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 174/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.