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BGBl. II Nr. 354/1999

kundgemacht 21.09.1999 RIS↗
354. Verordnung: Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang
Kundmachung BGBl. II Nr. 354/1999× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrplan – Lehrgang für Inklusive Elementarpädagogik neu § 0↗RIS↗
Art. 1 § 3neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. II Nr. 354/1999 Art. 1 § 3↗RIS↗

Paragraph 3,

Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.